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Rassentrennung
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Rassentrennung ist die rassistisch begrĂŒndete, oftmals wirtschaftlich motivierte, zwangsweise rĂ€umliche und soziale Trennung von als „Rassen“ definierten Menschengruppen in einigen bis hin zu allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Die Rassentrennung wurde durch Rassengesetze legitimiert und ist eine Sonderform der soziologischen Segregation.

Der Begriff der Rassen bezeichnet Menschengruppen und Ethnien mit verschiedenen Merkmalen, wie z. B. das Aussehen (Haar-, Augen-, Hautfarbe, GesichtszĂŒge, KörpergrĂ¶ĂŸe etc.). Er ist im Zusammenhang der Rassentrennung meistens ein Begriff zur willkĂŒrlichen Abgrenzung der „eigenen“ sozialen Gruppe von der oder den „anderen“, oft mit der Überbetonung eines vermeintlichen „biologischen“ Unterschieds und einer vermeintlichen Über- bzw. Unterlegenheit.

Contents

‱ Geschichte
‱ USA
‱ SĂŒdafrika
‱ Italien
‱ Deutschland
‱ Siehe auch
‱ Weblinks

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Geschichte

Rassentrennung wurde vor allem wĂ€hrend der Kolonialzeit bis Mitte der 1960er Jahre praktiziert, aber auch in den ehemaligen Staaten mit ausgeprĂ€gter Sklaverei (z. B. USA, Saudi-Arabien, Indien), zum Teil noch bis heute. Zur Rassentrennung gehörte in der Regel ein Verbot der Heirat (oder bereits jeglicher sexueller Kontakt) zwischen Mitgliedern der jeweils als unterschiedlich definierten Menschengruppen und Ethnien. Typischerweise gab es getrennte öffentliche Einrichtungen fĂŒr die Mitglieder verschiedener Ethnien, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, GaststĂ€tten, Theater und Schulen (siehe Monoedukation). Dabei sind die Einrichtungen fĂŒr die herrschende Gruppe immer besser ausgestattet als diejenigen fĂŒr die ausgegrenzten Gruppen. In den USA spricht man von Rassentrennung in Bezug auf Afroamerikaner erst fĂŒr die Zeit nach dem Ende der Sklaverei in den Vereinigten Staaten, wĂ€hrend der die Sklaven nicht als vollwertige Menschen, sondern als Ware angesehen wurden. Hingegen gab es von Beginn der europĂ€ischen Besiedlung Amerikas an eine Rassentrennung gegenĂŒber den Indianern.

USA

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Hauptartikel

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Rassismus in den Vereinigten Staaten

Durch den Chinese Exclusion Act wurde die chinesische Immigration in den USA im 19. Jahrhundert eingeschrÀnkt und durch weitere EinschrÀnkungen durften Chinesen in der ersten HÀlfte des 20. Jahrhunderts in den USA nur noch in bestimmten Vierteln leben. Es entstanden die Chinatowns.cite-ref-chinese-1-0[1]

Nach der Aufhebung der Sklaverei in den Vereinigten Staaten im Jahre 1865 wurde die Trennung zwischen Afroamerikanern und Weißen durch die sogenannten Jim Crow Laws (Jim-Crow-Gesetze) festgelegt, die bis in die 1960er Jahre galten.

Die Rassentrennung wurde so umgesetzt, dass gewisse Einrichtungen entweder nur von Weißen oder nur von Schwarzen benutzt werden durften, es also eine rĂ€umliche Trennung gab, beispielsweise Toiletten nur fĂŒr Weiße und Toiletten fĂŒr Schwarze (oder „Nichtweiße“). Strikte Trennung gab es bei ErfrischungsrĂ€umen (die „Vorzimmer“ von Toiletten mit Waschbecken und Spiegeln) oder AnproberĂ€umen und TrinkfontĂ€nen in Waren- und KaufhĂ€usern,cite-ref-2[2] in Autobussen durften Schwarze nur im hinteren (schlecht belĂŒfteten) Teil Platz nehmen, vorne saßen die Weißen und in der Mitte durften Schwarze sitzen, sofern zu wenig Weiße mitfuhren.cite-ref-kidder-3-0[3] Trennung der PlĂ€tze gab es auch in Eisenbahnwaggons,cite-ref-spieker-4-0[4] (ab)gesonderte Tische in Restaurants und GaststĂ€ttencite-ref-kidder-3-1[3] oder ĂŒberhaupt Lokalverbote fĂŒr Schwarze, es gab gesonderte AufzĂŒge,cite-ref-5[5] ParkbĂ€nke „nur fĂŒr Weiße“cite-ref-spieker-4-1[4] und das Verbot, an Vorwahlen teilzunehmencite-ref-6[6]. Die Rassentrennung wurde durch Hinweisschilder signalisiert.

Um die Rassentrennung wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs einzuhalten, gab es separate VerbĂ€nde (darunter die 93rd Infantry Division) und Einheiten, wie das 761st Tank Battalion, das 758th Tank Battalion, das 784th Tank Battalion und die Tuskegee Airmen, in denen beinahe ausschließlich Afroamerikaner dienten.

1948 wurde die Rassentrennung (Segregation) in den US-StreitkrĂ€ften von PrĂ€sident Harry S. Truman aufgehoben. Die Rassentrennung (u. a. nach dem Grundsatz separate but equal in den SĂŒdstaaten praktiziert) wurde 1954 mit der Entscheidung Brown v. Board of Education fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt und in allen zivilen Bereichen der USA 1964 durch den von PrĂ€sident Lyndon B. Johnson initiierten Civil Rights Act of 1964 abgeschafft. Trotz großer Fortschritte gibt es bis heute deutlich getrennte „schwarze“ und „weiße“ Wohngebiete. In vielen GefĂ€ngnissen teilen sich die Gefangenen von selbst in Gruppen ein. Die Gefangenen selbst sprechen bei dieser Art der Selektion in „Weiße“, „Schwarze“, „Hispanics“ und weitere von Rassentrennung. Bestimmte GefĂ€ngnisteile sind daher oft von einer bestimmten Gruppe kontrolliert. Ebenso gibt es private religiöse Schulen und UniversitĂ€ten, die – unter Berufung auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit in den Vereinigten Staaten – weiterhin Rassentrennung betreiben, allerdings unter Aberkennung ihrer steuerlich privilegierten GemeinnĂŒtzigkeit infolge eines Urteils des Supreme Court von 1983 gegen die Bob Jones University in Greenville (South Carolina) (siehe: Rassentrennung bei der Christlichen Rechten).cite-ref-7[7]

SĂŒdafrika

→

Hauptartikel

:

Apartheid

Die Rassentrennungspolitik in SĂŒdafrika als systematisch konzipiertes, staatliches Gesellschaftsmodell der „Getrennten Entwicklung“ (Apartheid) bestand zwischen 1948 und 1990, durch staatliche Inkorporation auch auf dem Gebiet von SĂŒdwestafrika (Namibia) bis 1989. Darauf ausgerichtete Rechtsanwendungen wurden in der SĂŒdafrikanischen Union bereits vor 1948 praktiziert, mit historischen Wurzeln im britischen Kolonialismus und dem Gesellschaftsmodell der Burenrepubliken. Das sĂŒdafrikanische System der Rassentrennung wurde bis 1994 im Zuge der gesellschaftlichen Transformation schrittweise aufgehoben. Frederik Willem de Klerk als StaatsprĂ€sident und Vorsitzender der Nasionale Party sowie Nelson Mandela vom African National Congress erhielten gemeinsam den Friedensnobelpreis fĂŒr die friedliche Beendigung der Rassentrennung.

Italien

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Hauptartikel

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Italienische Rassengesetze (Kolonien)

Alltag und Gesellschaft in Italienisch-Ostafrika waren von Anfang an von einer Rassenhierarchie geprĂ€gt. 1936 nach der Annexion Äthiopiens infolge des Abessinienkrieges entdeckte das faschistische System die „Rassenfrage“ und die Rassentrennung wurde mit den Rassengesetzen von 1937 und 1939 sowie dem Mischlingsgesetz von 1940 gesetzlich eingefĂŒhrt. Ab 1938 folgte eine Reihe von Rassengesetzen und Verordnungen zum Schutz der italienischen Rasse gegen die Juden.cite-ref-8[8]

Deutschland

Deutsches Kaiserreich

Ab 1905 erfolgte in den Deutschen Kolonien ein Verbot der „standesamtlichen Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen“, da immer öfter mĂ€nnliche Auswanderer mit einheimischen Frauen Familien grĂŒndeten, was der Politik der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rassentrennung zuwiderlief. Entsprechende Sexualbeziehungen wurden von der Gesellschaft geĂ€chtet, um eine vermeintliche „Verkafferung“ zu unterbinden. 1912 kam es zur Mischehendebatte im deutschen Reichstag.cite-ref-9[9] Die Verbote bestanden bis zum Verlust der Kolonien 1918 als deutsches Kolonialrecht und wurden danach von den ĂŒbernehmenden KolonialmĂ€chten sinngemĂ€ĂŸ weitergefĂŒhrt und durch eigene Gesetze zur Rassentrennung ergĂ€nzt. Im Rahmen der Dekolonisierung erlangten auch die ehemaligen deutschen Kolonien in den 1960er Jahren ihre UnabhĂ€ngigkeit von Großbritannien und Frankreich sowie Namibia 1990 von SĂŒdafrika und damit die Aufhebung aller Rassengesetze.

Nationalsozialismus

1933 trat das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft. Es war die Grundlage fĂŒr die Entfernung von Beamten und Angestellten „nicht-arischer“ Abstammung aus dem öffentlichen Dienst. KĂŒnftig durften Minderheiten wie Juden, Slawen, Sinti und Roma nicht mehr in den öffentlichen Dienst. Das Gesetz gegen die ÜberfĂŒllung deutscher Schulen und Hochschulen beschrĂ€nkte den Zugang „nicht-arischer“ SchĂŒler und Studenten zu den Bildungseinrichtungen; ab 1939 durften jĂŒdische SchĂŒler ĂŒberhaupt nicht mehr an öffentliche Schulen.cite-ref-10[10]

1935 traten die „NĂŒrnberger Gesetze“ in Kraft. Inhalt war das Blutschutzgesetz, das Eheschließung und sexuelle Kontakte mit Staatsangehörigen „deutschen und artverwandten Blutes“ fĂŒr Juden und spĂ€ter auf dem Verordnungswege auch fĂŒr „Zigeuner“, „Neger“ und „Bastarde“ zur „Reinerhaltung des deutschen Blutes“ unter Strafe stellte. ZusĂ€tzlich teilte das ebenfalls erlassene ReichsbĂŒrgergesetz die deutsche Bevölkerung in ReichsbĂŒrger („Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“) einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige (Angehörige „rassefremden Volkstums“) andererseits. Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen: ReichsbĂŒrger, Staatsangehörige und AuslĂ€nder mit jeweils geringeren Rechten.

1938 folgte die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, mit der die Juden endgĂŒltig aus dem Wirtschaftsleben verdrĂ€ngt wurden. Zuvor hatten schon gewalttĂ€tige Übergriffe und der „Judenboykott“ viele kleinere HĂ€ndler und Gewerbetreibende zur Aufgabe ihres Unternehmens gezwungen. Die „Arisierung“ der Betriebe begĂŒnstigte viele „Arier“. Im selben Jahr wurden reichsdeutsche Juden, nachdem ihnen durch Berufsverbote die freiwillige Aufnahmemöglichkeit von Arbeit eingeschrĂ€nkt worden war, auch außerhalb des Lagersystems zur Zwangsarbeit in abgegrenzten Gruppen eingesetzt. Dadurch sollte der Auswanderungsdruck auf sie erhöht werden.cite-ref-11[11] Mit der NamensĂ€nderungsverordnung (Zweite Verordnung zur DurchfĂŒhrung des Gesetzes ĂŒber die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938, RGBl. I, 1044) vom August 1938 wurde Juden vorgeschrieben ab 1939 die zusĂ€tzlichen Vornamen Sara oder Israel zu fĂŒhren. Damit waren Personen, die nach den Rassegesetzen als Juden galten, jederzeit am Vornamen zu erkennen.

Mit dem Gesetz ĂŒber MietverhĂ€ltnisse mit Juden von 1939 wurde der Mieterschutz von Juden aufgehoben; diese wurden in JudenhĂ€usern zusammengepfercht und mussten wegen der wirtschaftlichen Diskriminierung und der engen WohnverhĂ€ltnisse oftmals ihren Hausstand zu Billigpreisen an „Arier“ verkaufen.cite-ref-12[12] Die schönen Wohnlagen wurden meist zuerst „judenfrei“ gemeldet und auch von ParteifunktionĂ€ren der NSDAP ĂŒbernommen.

Ab 1. September 1941 wurde es durch die Polizeiverordnung ĂŒber die Kennzeichnung der Juden im Reichsgebiet zur Pflicht, den „Judenstern“ zu tragen, wenn man als „Jude“ galt. Zuvor war die Regelung schon 1939 im besetzten Polen in Kraft getreten. Die TrĂ€ger sollten in der Öffentlichkeit jederzeit als „minderwertig“ erkennbar sein.

Die slawischen Völker Polens und Russlands galten vielen Deutschen und insbesondere den Nationalsozialisten schon wĂ€hrend der Weimarer Republik als „rassisch minderwertig“. GemĂ€ĂŸ dem Generalplan Ost sollten sie im Rahmen der Ostexpansion teilweise liquidiert oder als billige ArbeitskrĂ€fte fĂŒr einfache Arbeiten der „arischen Herrenrasse“ dienen. 1940 wurde mit den Polenerlassen (und spĂ€ter mit den noch schĂ€rferen Ostarbeitererlassen) ein Sonderrecht geschaffen, das die fremdlĂ€ndischen „Ostarbeiter“ (meist Zwangsarbeiter, die fĂŒr die Aufrechterhaltung der Kriegsindustrie immer wichtiger wurden) zur Verhinderung der Spionage und der „Rassenschande“ von den Deutschen trennte. FĂŒr die polnischen und russischen Ostarbeiter wurden spezielle Kennzeichnungen vorgeschrieben. Es wurden auch spezielle Bordelle fĂŒr „fremdvölkische Arbeiter“ errichtet, um damit dem sexuellen Kontakt mit „arischen“ Frauen vorzubeugen.cite-ref-13[13]

Der Zugang zu Luftschutzbunkern wurde „Ostarbeitern“ und Polen ab 1942 grundsĂ€tzlich untersagt.cite-ref-14[14] Die Ostarbeiter wurden aus rassischen GrĂŒnden deutlich schlechter behandelt und versorgt als die westeuropĂ€ischen zwangsverpflichteten „Fremdarbeiter“.cite-ref-15[15]

Besetzte Gebiete zur Zeit des Nationalsozialismus

Durch den rassistischen Hinweis „Nur fĂŒr Deutsche“ an EingĂ€ngen zu Parks, CafĂ©s, Kinos, Theatern und an öffentlichen Verkehrsmitteln waren diese Einrichtungen wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs in vielen von Deutschland besetzten LĂ€ndern fĂŒr Deutsche reserviert.

Im deutsch besetzten Polen war die Rassentrennung nahezu vollstĂ€ndig. In Straßenbahnen und ZĂŒgen war meist der erste Waggon deutschem Verwaltungs- und MilitĂ€rpersonal, NSDAP-Mitgliedern und deutschen Zivilisten vorbehalten. Auf geheime Anordnung von Reinhard Heydrich an die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD wurde nach der Besetzung Polens mit der Ghettoisierung von Juden begonnen. In den JĂŒdischen Wohnbezirken bzw. Ghettos waren sie leichter zu kontrollieren und wurden als Zwangsarbeiter wirtschaftlich ausgebeutet. Ebenfalls konnte dort ihr Vermögen mit dem Ziel der Arisierung systematisch erfasst werden.cite-ref-16[16]

Von polnischen Partisanen wurden ungenießbare Alkoholika und giftige Schwarzbrandprodukte „Nur fĂŒr Deutsche“ genannt. Der Slogan wurde auch auf Friedhofsmauern gemalt, oder auf Straßenlaternen als Verweis auf das AufknĂŒpfen daran.

Siehe auch
Weblinks

Commons

: Rassentrennung

– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Commons

: Nur fĂŒr Deutsche

– Sammlung von Bildern

Wiktionary: Rassentrennung

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Wikiquote: Rassentrennung

– Zitate

‱ Deutsches Historisches Museum Die Ausgrenzung und Verfolgung der jĂŒdischen Bevölkerung
‱ Audio-Feature ĂŒber die Geschichte der Rassentrennung in USA auf Bayern 2 Radiowissen.de
‱ David H. Jackson, Jr.: Segregation. Eintrag bei Mississippi Encyclopedia, 11. Juli 2017, zuletzt aktualisiert am 15. April 2018.

Einzelnachweise

cite-note-chinese-11. ↑ Chines – Exclusion – Immigration Library of Congress, abgerufen am 9. Oktober 2014.
cite-note-22. ↑ Gerd Presler: Martin Luther King. Rowohlt Verlag GmbH, 2017, ISBN 978-3-644-40200-3 (eingeschrĂ€nkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
cite-note-kidder-33. ↑ David S. Kidder: Der SchlauerMacher. Mosaik Verlag, 2017, ISBN 978-3-641-22979-5 (eingeschrĂ€nkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
cite-note-spieker-44. ↑ Hartmut Spieker: Weltmacht USA - hat der Niedergang begonnen?. TWENTYSIX, 2018, ISBN 978-3-7407-7523-0, S. 359 (eingeschrĂ€nkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
cite-note-55. ↑ Eric Metaxas: Sieben Frauen, die Geschichte schrieben. SCM HĂ€nssler, 2016, ISBN 978-3-7751-7355-1 (eingeschrĂ€nkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
cite-note-66. ↑ Maria Höhn: Ein Hauch von Freiheit?. transcript Verlag, 2016, ISBN 978-3-8394-3492-5, S. 77 (eingeschrĂ€nkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
cite-note-77. ↑ Abraham L. Davis, Barbara Luck Graham: The Supreme Court, Race, and Civil Rights. From Marshall to Rehnquist. SAGE, Thousand Oaks 1995, ISBN 978-0-8039-7220-9, S. 287.
cite-note-88. ↑ Aram Mattioli: Das faschistische Italien – ein unbekanntes Apartheidregime. In: Micha Brumlik, Susanne Meinl, Werner Renz (Hrsg.): Gesetzliches Unrecht. Rassistisches Recht im 20. Jahrhundert (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust. 2005). Campus, Frankfurt am Main u. a. 2005, ISBN 3-593-37873-6, S. 155–178.
cite-note-99. ↑ Birthe Kundrus: Moderne Imperialisten. Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien. Böhlau, Köln u. a. 2003, ISBN 3-412-18702-X, S. 219 ff., (Zugleich: Oldenburg, UniversitĂ€t, Habilitations-Schrift, 2002).
cite-note-1010. ↑ Jugend! Deutschland 1918–1945, jĂŒdische Jugend abgerufen am 12. September 2014.
cite-note-1111. ↑ Götz Aly, Susanne Heim (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der europĂ€ischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland. 1933–1945. Band 2: Susanne Heim: Deutsches Reich 1938 – August 1939. Oldenbourg, MĂŒnchen 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 50 ff.
cite-note-1212. ↑ Renate Hebauf: Gaußstraße 14. Ein „Ghettohaus“ in Frankfurt am Main. Die Geschichte eines Hauses und seiner jĂŒdischen Bewohnerinnen und Bewohner zwischen 1912 und 1945. CoCon-Verlag, Hanau 2010, ISBN 978-3-937774-93-0, S. 73 ff.
cite-note-1313. ↑ Michaela Freund-Widder: Frauen unter Kontrolle. Prostitution und ihre staatliche BekĂ€mpfung in Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den AnfĂ€ngen der Bundesrepublik (= Geschlecht – Kultur – Gesellschaft. 8). Lit, MĂŒnster 2003, ISBN 3-8258-5173-7, S. 174 ff. (Zugleich: Hamburg, UniversitĂ€t, Dissertation, 2000).
cite-note-1414. ↑ Michael Foedrowitz: Bunkerwelten. Luftschutzanlagen in Norddeutschland. Ch. Links, Berlin 1998, ISBN 3-86153-155-0, S. 119 ff.
cite-note-1515. ↑ Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs. OsnabrĂŒck 2008, S. 426 ff. (OsnabrĂŒck, UniversitĂ€t, Dissertation, 2008; Volltext (PDF; 3,43 MB)).
cite-note-1616. ↑ deathcamp.org: Ghettos, abgerufen am 22. Februar 2015.